Sind Haustiere doch pfändbar?
§ 811c ZPO bestimmt, dass Haustiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, nicht gepfändet werden dürfen. Allerdings lässt die Vorschrift Ausnahmen zu, wenn das Haustier von hohem Wert ist und die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine ungerechtfertigte Härte bedeuten würde.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.03.2007, 81 T 859/06, demgemäß entschieden, dass wertvolle Haustiere unter Umständen gepfändet werden können, wenn der Schuldner sich hartnäckig weigert, Zahlungen zu leisten.
Im konkreten Fall handelte es sich bei den Tieren um Koi-Karpfen und Papageien, die das einzige pfändbare Vermögen des Schuldners darstellten. Die von der Schuldnerin dargelegte emotionale Bindung an die Fische und Vögel hat dahinter zurückzustehen. Der vergleichsweise hohe Wert ist auch gegeben, wenn die vom Gläubiger vorgetragenen Beträge nicht erreichbar sein sollten.
Wir bedanken uns auch ganz Herzlich an Herrn Richter an der Zusammenarbeit..